14.12.2022
Das Bundeskabinett hat im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit dem dritten Hilfspaket will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise unterstützen.
Die Entlastung soll dabei in zwei Schritten erfolgen. Als Soforthilfe übernimmt der Staat zunächst für alle privaten Gas- und Wärmekunden die Abschlagszahlung, die sie im Dezember leisten müssten. Das soll für eine schnelle Entlastung zu Beginn des Winters sorgen. Auf die Soforthilfe soll ab 01. Februar oder 01. März 2023 die Preisbremse für alle privaten Gas- und Wärmekunden folgen.
Die Stadtwerke Mühlacker (SWM) begrüßt angesichts des Ausnahmezustands am Energiemarkt die Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Bundesregierung. Durch die vielen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen erleben die Stadtwerke Mühlacker jedoch auch zunehmend Unsicherheit bei ihrer Kundschaft. „Kunden, die ein SEPA-Mandat für den Einzug der Abschlagszahlungen und die Jahresverbrauchsabrechnung haben, brauchen nichts zu tun, um von beiden staatlichen Entlastungen zu profitieren“, erklärt Axel Detmer, Prokurist und Abteilungsleiter Energiewirtschaft bei den Stadtwerken Mühlacker. Weiter betont er: „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir die Entlastungen aus Soforthilfe und Preisbremse unmittelbar weitergeben.“
Wer allerdings per Überweisung bezahlt, muss selbst aktiv werden und die Abschlagszahlung für Dezember aussetzen. Kundinnen und Kunden der SWM, die dies nicht tun, erhalten den Abschlagsbetrag bei der nächsten Jahresrechnung rückvergütet. „Wir kümmern uns um eine korrekte Abrechnung der Hilfen“, erklärt Axel Detmer.
Erläuterung zur Umsetzung der Preisbremsen
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der zweiten Stufe des Entlastungspakets. Dieser soll für Gas-, Wärme- und für Stromkunden eine Preisbremse einführen. Der Preis für Gas soll bei 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Wärme bei 9,5 Cent, und für Strom bei 40 Cent gedeckelt werden. Dieser Entlastungsbetrag gilt für eine Menge von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.